PSK Informiert

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„Vorzüglich“ – „Sehr gut“ – oder was?

Dem Zuchtrichter sind ganz eindeutige Vorgaben gegeben, nach denen ein Hund zu bewerten ist:

„Vorzüglich“, V darf nur einem Hund zuerkannt werden, der dem Idealstand der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, der „Klasse“ und eine hervorragende Kondition hat. Die Überlegenheit seiner Qualitäten gegenüber Mitkonkurrenten wird seine kleine Unvollkommenheit vergessen machen; jedoch muss er die charakteristischen Eigenschaften seiner Rasse besitzen.

„Sehr gut“, Sg wird einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeiliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden.

„Gut“, G diese Bewertung ist dem Hund zuzuteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, dass diese nicht verborgen werden.

„Genügend“, Ggd diese Bewertung ist dem Hund zu vergeben, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne besondere Eigenschaften ist oder dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig lässt.

„Disqualifiziert“, Disq erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen lässt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassemerkmal so wenig entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muss auch der Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen schweren bzw. disqualifizierenden Fehler hat.

„Ohne Bewertung“, o.B. darf nur ein Hund aus dem Ring entlassen werden, dessen Gangwerk, Gebäude, Biss, Haarkleid, Hoden, Rute usw. nicht durch den Richter kontrolliert werden können oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen feststellen lassen, die eine Täuschung wahrscheinlich machen. Das Gleiche gilt, wenn der Zuchtrichter feststellt, dass ein operativer Eingriff vorgenommen wurde ( z.B.: Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur ), der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinwegtäuscht. Der Grund für die Beurteilung „ohne Bewertung“ ist im Richterbericht anzugeben.

In der Jüngstenklasse vv, vsp, wv, können die Bewertungen „vielversprechend“, „versprechend“, „wenig versprechend“ vergeben werden.

Hans-Karl Schneider
Richterobmann